01. Mai 2011

Norwegen. Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Das Europäische Übereinkommen vom 6.11.1997 über die Staatsangehörigkeit ist für Norwegen am 1.10.2009 in Kraft getreten.

Norwegen hat bei Hinterlegung der Ratifikationurkunde eine Erklärung betreffend Artikel 22 des Übereinkommens (Befreiung von der Wehrpflicht oder vom Zivilersatzdienst - Alterserfordernis) abgegeben.

Quelle: BGBl. 2010 II S. 1423