12. August 2011

Norwegen, Spanien, Ukraine. Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert)

Das (revidierte) Straßburger Europäische Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern tritt für Norwegen, Spanien und die Ukraine am 1.9.2011 in Kraft.

Mit der Ratifikation durch die drei genannten Staaten sind die Voraussetzungen für das erstmalige Inkrafttreten des revidierten Übereinkommens zum 1.9.2011 erfüllt. Deutschland gehört bisher nicht zur Gruppe der Unterzeichnerstaaten, ist aber Vertragsstaat der gleichnamigen Vorläuferregelung vom 24.4.1967.

Quelle: conventions.coe.int