19. Juni 2013
Deutschland, Iran

OLG-Entscheidung: Talaq-Scheidung durch die Ehefrau möglich

Das OLG Hamm hat in einem Beschluss entschieden, dass eine iranische Ehefrau von ihrem iranischen Mann durch Ausspruch des „Talaq“ geschieden werden kann, wenn ihr im Ehevertrag ein Recht zum Aussprechen des Talaq eingeräumt wurde und die nach dem iranischen ZGB eine Voraussetzung des Ausspruchs bildenden Scheidungsgründe vorliegen. Die Vereinbarung im Ehevertrag wertete das Gericht als Rechtswahl zugunsten des iranischen Rechts i.S. Art. 5 Abs. 3 Rom III-VO. Die Gründe für den Talaq-Ausspruch waren im vorliegenden Fall gegeben, weil der Mann seiner Frau mehr als sechs Monate lang keinen Unterhalt gezahlt und sich außerdem ihr gegenüber unangemessen verhalten hatte. Die Talaq-Scheidung begründe keinen Verstoß gegen den deutschen Ordre public, wenn beide Ehegatten das Recht dazu hätten. Die notwendige Präsenz zweier Männer als Zeugen könne durch Richter und Rechtsanwälte erfüllt werden.

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