26. Februar 2019
Syrien

Personalstatutgesetz geändert

Anfang Februar hat das syrische Parlament das Änderungsgesetz Nr. 4/2019 zum syrischen Personalstatutgesetz verabschiedet. Dieses modifiziert zahlreiche Normen und hebt unter anderem das Ehefähigkeitsalter für beide Geschlechter auf 18 Jahre an (Art. 16 PStG). Bei Vorliegen einer richterlichen Genehmigung ist eine Eheschließung ab 15 Jahren möglich.

Link zum Gesetzestext (in arabischer Sprache)