08. November 2011
Kosovo

Personenstandsregistrierung

Durch Gesetz Nr. 04/L-003 über den Personenstand vom 8.7.2011 wurde die Personenstandsregistrierung neu geregelt. Das Gesetz erfasst kosovarische Staatsangehörige sowie Ausländer und Staatenlose mit vorübergehendem oder dauerndem Wohnsitz im Kosovo. Vorgesehen ist ein Zentrales Personenstandsregister, das als staatliche Dokumentation aller Bürger in elektronischer und fester Form geführt wird, sowie Personenstandshauptregister, die als Bücher in den Archiven des kommunalen Personenstandsamtes gehalten werden.

Quelle: http://assembly-kosova.org