01. Januar 2011

Peru. Haager Apostilleübereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (sogenanntes Apostilleübereinkommen) hat Peru am 13.01.2010 seinen Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Deutschland hat am 15.07.2010 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Perus eingelegt.

Das Übereinkommmen ist somit im Verhältnis zwischen Deutschland und Peru nicht in Kraft getreten.

Quelle: BGBl. 2010 II S. 1195