28. April 2021
Inkrafttreten am 1.8.2021

Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK

Das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der EMRK wird nach Ratifizierung durch den letzten Vertragsstaat Italien am 21.4.2021 für alle Vertragsstaaten der EMRK einheitlich am 1.8.2021 in Kraft treten. Gegenstand ist die Änderung einiger Bestimmungen (v.a. Art. 21, 23, 30, 35) EMRK zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR; das deutsche Ratifizierungsgesetz ist in BGBl. 2014 II 1034 veröffentlicht

Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 213), BGBl. 2021 II 522 unter Aufzählung aller Vertragsstaaten und Hinweis auf Vorbehalte.