27. April 2015
Deutschland

Protokoll Nr. 15 zur EMRK

Deutschland hat das Protokoll Nr. 15 zur Änderung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 am 15.4.2015 als 14. Mitgliedstaat des Europarats ratifiziert. Die Änderung der Bestimmungen der EMRK zur Gewährleistung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch Protokoll Nr. 15 tritt aber erst nach dessen Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten der EMRK in Kraft.

Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 213)