29. September 2020
Bosnien und Herzegowina

Protokoll Nr. 15 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 15 vom 24.6.2013 zur Änderung von Bestimmungen der EMRK (Art. 21, 23, 30, 35) mit dem Ziel der Gewährleistung der Effizienz des EGMR wurde m. W. v. 18.9.2020 von Bosnien und Herzegowina als vorletztem Mitglied des Europarats ratifiziert. Es wird erst nach Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten der EMRK, nunmehr nur noch durch Italien, in Kraft treten.

Quelle: www.conventions.coe.int (SEV Nr. 213)