27. März 2015
Pakistan/Punjab

Punjab Assembly verabschiedet familienrechtliche Änderungsgesetze

Die Punjab Assembly, das Parlament der pakistanischen Provinz Punjab, in der mit gut 91 Millionen Menschen etwa die Hälfte der Einwohner Pakistans lebt, hat am 6.3.2015 verschiedene familienrechtliche Neuregelungen verabschiedet.

Eine Änderung des Child Marriage Restraint Act 1929 durch den Punjab Marriage Restraint (Amendment) Act 2015 sieht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Rupien und eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten für die Eheschließung eines Erwachsenen mit einem nicht ehemündigen Kind oder Jugendlichen vor. (Bisher konnten bis zu 1000 Rupien Geldstrafe und bis zu einem Monat Haft verhängt werden.) Nicht ehemündig sind Mädchen unter 16 und Jungen unter 18 Jahren. Erstmals können nun auch Kleriker, die an solchen Eheschließungen mitwirken, bestraft werden. Bestraft werden können außerdem mitwirkende Vormünder und Registrare.

Der Muslim Family Laws (Amendment) Act 2015 führt die Verpflichtung für Eheregistrare ein, zum Schutz von Frauen alle Abschnitte des nikahnama- (Ehevertrags-)Formulars auszufüllen. Die Strafandrohung für Verstöße wird auf 25.000 Rupien und einen Monat Haft heraufgesetzt. Die Anforderungen für die Legitimation der Registrare werden neu formuliert; diese müssen über eine Lizenz des zuständigen Unionsrats des Bezirks verfügen. Die Nichtregistrierung von Ehen wird mit bis zu 100.000 (bisher: 1000) Rupien Geldstrafe (für Wiederholungstäter bis zu 500.000 Rupien) und bis zu einem Monat Haft bedroht.

Der Family Courts (Amendment) Act 2015 bringt verschiedene Veränderungen für familienrechtliche Verfahren, die deren Beschleunigung dienen sollen, wie die Festsetzung von Fristen. Das Gericht kann Audio- bzw. Videoaufnahmen von Aussagen in Familienrechtsstreitigkeiten anordnen. Bei Nichtversöhnung scheidungswilliger Eheleute kann das Gericht die Ehe unmittelbar auflösen. Die Nichtzahlung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt kann zur Erhöhung der Unterhaltssumme führen. In Unterhaltsverfahren kann ein Interimsunterhalt festgesetzt werden. In Fällen der Khula-Scheidung (d.h. der Scheidung aufgrund von Selbstloskauf) kann das Gericht der Ehefrau auferlegen, ihrem Mann bis zu 25% ihrer sofortigen Brautgabe und bis zu 50% ihrer nachträglichen Brautgabe zu überlassen.