16. Dezember 2014
Deutschland

Ratifizierungsgesetz zum EMRK-Protokoll Nr. 15

Deutschland hat am 2.12.2014 das Ratifizierungsgesetz zum Protokoll Nr. 15 der EMRK zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR erlassen; dieses ist am 3.12.2014 in Kraft getreten. Das Protokoll bedarf der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten der EMRK, die neben Deutschland bislang durch 10 Staaten erfolgt ist, 29 Staaten haben gezeichnet. Es ist damit noch nicht in Kraft; sein Inkrafttreten in Deutschland ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Quelle: BGBl 2014 II 1034 (Text des Protokolls Nr. 15: S. 1035-1037 und www.conventions.coe.int)