24. Juni 2021
Japan

Rechtsprechung zu einheitlichem Ehenamen bestätigt

Der Oberste Gerichtshofs Japans hat in einem Urteil von 23.6.2021 seine Rechtsprechung bestätigt, nach der die Regelung in Art. 750 des Zivilgesetzes, nach der Eheleute einen gemeinsamen Ehenamen tragen müssen, verfassungskonform ist. Zuletzt hatte der Gerichtshof am 16.12.2015 ein Urteil im gleichen Sinn gefällt. In letzter Zeit hatte es überdies einige untergerichtliche Entscheidungen hierzu gegeben.