08. November 2011
Schweiz

Reform des Namensrechts geplant

Einen Revisionsvorschlag zur Neuregelung des Namensrechts der Eheleute und Kinder hat das schweizerische Parlament am 30.9.2011 mit großer Mehrheit verabschiedet. Das Inkrafttreten ist zurzeit allerdings noch unklar, da der Vorschlag dem fakultativen Referendum unterliegt. Der Entwurf sieht vor, dass bei Eheschließung jeder Ehegatte seinen Namen behält, die Ehegatten aber auch einen ihrer Namen als gemeinsamen Familiennamen wählen können. Behalten die Eheleute jeweils ihren Namen, so bestimmen sie bei der Eheschließung, welchen der Namen ihre Kinder tragen sollen.

Quelle: http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2003/20030428/Schlussabstimmungstext%2ONS%2OD.pdf