23. August 2013
Südafrika

Reform des südafrikanischen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft

Wie aus einer Proklamation in der Government Gazette 36054 hervorgeht, ist am 1.1.2013 der South African Citizenship Amendment Act 2010 in Kraft getreten; dies gilt ebenso für die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Dadurch wurde eine Reihe von Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht modifiziert.

U.a. sind nun auch im Ausland geborene Staatsangehörige, die einen südafrikanischen Elternteil haben, „Citizens by Birth“. Kinder von Nichtstaatsbürgern mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung sind nicht mehr von Geburt an Staatsangehörige, sondern können die Staatsangehörigkeit mit dem 18. Lebensjahr erwerben, wenn sie bis dahin ihren Lebensmittelpunkt in Südafrika hatten. In Südafrika geborene Kinder von Eltern, die weder Staatsangehörige sind, noch eine ständige Aufenthaltsgenehmigung haben, können, wenn sie registriert sind, unter denselben Bedingungen wie die Kinder von Aufenthaltsgenehmigungsinhabern die Staatsangehörigkeit erhalten.

Die Neuregelung führt auch neue Gründe für den Entzug der Staatsangehörigkeit ein. So soll die Staatsangehörigkeit eingebürgerten Südafrikanern entzogen werden, die für eine andere Nation in einem Krieg kämpfen, den Südafrika nicht unterstützt.

Government Gazette mit dem Gesetzestext