29. August 2018
Luxemburg

Reform von Familienrecht und familienrechtlichem Verfahren

Das Gesetz vom 27.6.2018 zur Einführung des Familienrichters, zur Reform der Scheidung und der elterlichen Sorge und der Modifizierung des Neuen Zivilprozessgesetzbuchs, des Zivilgesetzbuchs, des Strafgesetzbuchs, des Gesetzbuchs über soziale Sicherheit, des Arbeitsgesetzbuchs und weiterer Gesetze ist am 12.7.2018 veröffentlicht worden und am 16.7.2018 wirksam geworden; es tritt nach seinem Art. 16 in wesentlichen Teilen am ersten Tag des vierten Monats der seiner Veröffentlichung im Amtsblatt folgt, in Kraft, d.h. am 1.11.2018.

Prozessrechtlich liegt die Bedeutung des neuen Gesetzes in der künftigen Bündelung aller wesentlichen familienrechtlichen Entscheidungen bei einem Richter sowie in der Vereinfachung des Scheidungsverfahrens. Im Scheidungsrecht wird insbesondere das Schuldprinzip abgeschafft. Neu ist auch die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts.

Link zum Gesetzestext