28. September 2021
Spanien

Reform der zivilrechtlichen Regelungen zu Behinderten

Das Gesetz Nr. 8/2021 vom 2.6.2021 zur Reform der zivil- und verfahrensrechtlichen Vorschriften, um Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit zu unterstützen, das am 3.9.2021 in Kraft getreten ist, trifft umfassende Regelungen zur Anpassung der spanischen Gesetzgebung an das New Yorker Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006. Es ändert neben einer Reihe anderer Gesetze u. a. zahlreiche Vorschriften des Zivilgesetzbuchs zu den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft und Volljährigkeit. Die Titel IX-XII des Ersten Buches des ZGB haben nicht nur inhaltlich umfängliche Änderungen erfahren, sondern wurden auch neu strukturiert; die Nummerierung der Vorschriften wurde neu gefasst. Die neuen Regelungen sollen dem Willen und den Präferenzen Behinderter zur Geltung verhelfen.

Link zum Gesetzblatt mit dem Gesetzestext