27. November 2019
Dänemark

Regelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit

Am 24.10.2019 hat das dänische Parlament ein Gesetz (Gesetz Nr. 1057 v. 24.10.2019) verabschiedet, das es der Regierung erlaubt, Personen, die ein Verhalten an den Tag legen, das vitalen Interessen Dänemarks ernsthaft schadet, auch ohne Gerichtsbeschluss die Staatsangehörigkeit zu entziehen, solange sie dadurch nicht staatenlos werden. Das Gesetz, das in erster Linie auf Dschihadisten abzielt, gilt befristet bis zum 1.7.2021, solange nicht bis dahin etwas anderes bestimmt wird.

Link zum Gesetzestext