20. Februar 2014
Griechenland

Regelung zu Lebenspartnerschaft EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Urteil vom 7.11.2013 entschieden, dass die Regelung im griechischen Gesetz 3719/2008, die vorsieht, dass verschiedengeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft eingehen können, gleichgeschlechtliche jedoch nicht, gegen Art. 14 EMRK i.V.m. Art. 8 EMRK (Diskriminierungsverbot) verstößt.

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