29. November 2017
Türkei

Regelung zu Mufti-Ehe in Kraft

Am 3.11.2017 ist nach Verabschiedung im Parlament am 19.10. 2017 und Unterzeichnung durch den Präsidenten am 2.11.2017 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Personenstandswesen und einiger weiterer Gesetze (Gesetz Nr. 7039) im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht worden und in Kraft getreten, das u.a. die umstrittene Möglichkeit der zivilrechtlich wirksamen Vornahme von Eheschließungen durch Muftis eingeführt hat (vgl. Art. 6 zur Änderung von Art. 22 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).

Link zum Gesetzestext (in türkischer Sprache)