27. Mai 2021
Kolumbien

Regelung zum Staatsangehörigkeitserwerb venezolanischer Kinder verfassungskonform

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat Anfang Mai 2021 die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Nr. 1977 von 2019 bestätigt, nach dem ab dem 1.1.2015 geborene Kinder nach Kolumbien geflohener Venezolaner zeitlich befristet unter erleichterten Bedingungen die kolumbianische Staatsangehörigkeit erlangen konnten. Die Argumentation, dass dies Kinder aus anderen Herkunftsstaaten diskriminiert habe, ließ der Gerichtshof nicht gelten und hob hervor, dass die Regelung einen verfassungsrechtlich zwingenden Zweck gedient habe, nämlich der Vermeidung der Staatenlosigkeit der betroffenen Kinder.