25. Februar 2016
Finnland

Regelung der Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in Ehen

Das finnische Parlament hat Mitte Februar eine gesetzliche Regelung verabschiedet, die mit Inkrafttreten der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare am 1.3.2017 die Umwandlung eingetragener Partnerschaften in Ehen erlaubt. Gleichgeschlechtliche Paare, die eine Verbindung eingehen wollen, werden von diesem Zeitpunkt an heiraten müssen – eingetragene Partnerschaften können dann nicht mehr geschlossen werden.

Eine am 1.1.2016 in Kraft getretene Änderung des Ehegesetzes (234/1929) durch Gesetz 661/2015 betrifft die §§ 121, 122 und 125, die die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen, -annullierungen und -auflösungen sowie die Zuständigkeit hierfür regeln.

Link zum Text des Gesetzes 661/2015 in finnischer Sprache

Link zum Text des Gesetzes 661/2015 in schwedischer Sprache