19. Juli 2013
Italien

Regelung zur Mediation verabschiedet

In Italien ist am 21. Juni eine Regelung verabschiedet worden, die in bestimmten Zivil- und Handelsrechtsstreitigkeiten eine Mediation zwingend vorschreibt. Diese ist Teil des „Decreto Fare“, eines Gesetzesdekrets, das der Stimulierung der italienischen Wirtschaft dienen soll. Art. 84 des Dekrets sieht eine obligatorische Mediation in einer ganzen Reihe von Materien vor, u.a. für Streitigkeiten über „patti famigliari“ (Vereinbarungen über die Übertragung von Familienunternehmen), und fügt ins bestehende Mediationsgesetz von 2010 entsprechende Vorschriften ein. Die in der Vorgängerversion des ebenfalls per Gesetzesdekret erlassenen Mediationsgesetzes von 2010 enthaltene Regelung zur Pflichtmediation hatte der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2012 wegen Überschreitung der Verordnungsermächtigung als verfassungswidrig verworfen.

Die Geltung der Regelung war vorerst nur provisorisch; innerhalb von 60 Tagen (d.h. bis zum 21. August) musste das Parlament das Gesetzesdekret in ein Gesetz konvertieren, was mittlerweile geschehen ist. Allerdings erlangen die Regelungen zur Mediation aufgrund einer diesbezüglichen Inkrafttretensregelung erst 30 Tage nach der Gesetzesverabschiedung ihre Wirksamkeit.

Nach wie vor nicht vorgesehen ist eine Pflichtmediation in allgemeinen Familiensachen und insbesondere in Trennungs- und Scheidungsfällen, was von Mediatoren kritisiert wird. Der 2006 ins Zivilgesetzbuch eingefügte Art. 155 sexies Abs. 2 ermöglicht eine Familienmediation in Bezug auf in Art. 155 ZGB enthaltene Inhalte (betreffend v.a. Sorgerechtsfragen) und eröffnet die Möglichkeit, richterliche Anordnungen hierfür zu verschieben. Diesbezüglich besteht jedoch ein Ermessen des Richters, der außerdem das Einverständnis der Parteien erwirken muss.

Link zum „Decreto Fare“ (Regelungen zur Mediation in Art. 84)