28. August 2014
Finnland

Regelung zur Umwandlung der Ehe in Partnerschaft bei Geschlechtsumwandlung nicht EMRK-widrig

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Juli entschieden, dass die finnische Rechtslage, nach der bei einer Geschlechtsumwandlung eine bestehende Ehe in eine eingetragene Partnerschaft umgewandelt wird, nicht gegen Grundrechte aus der EMRK verstößt. Die eingetragene Partnerschaft sei eine der Ehe weitgehend gleichkommende Alternative.

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