26. Juli 2016
Tansania

Regelungen zur Eheschließung Minderjähriger verfassungswidrig

Der High Court von Tansania hat Sec. 13 und Sec. 17 Law of Marriage Act, insofern als sie eine Eheschließung von Personen unter 18 Jahren vorsahen, für verfassungswidrig und Eheschließungen unter 18 Jahren für illegal erklärt (Case Nr. 5/2016). Das Gericht gab der Regierung auf, innerhalb eines Jahres eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen. Bis dahin gelte ein Eheschließungsalter von 18 Jahren.