14. Januar 2015
Belgien

Regelungen zur Mitmutterschaft in Kraft getreten

Am 1.1.2015 sind in Belgien die neuen gesetzlichen Regelungen zur Mitmutterschaft (Gesetz vom 5.5.2014 und Gesetz vom 18.12.2014) in Kraft getreten. Damit sind ab dem 1.1.2015 in einer lesbischen Ehe geborene Kinder automatisch Kinder beider Ehefrauen, ohne dass es einer Adoption bedürfte. Vor diesem Datum geborene Kinder können, ebenso wie danach außerhalb einer Ehe geborene Kinder, mit Zustimmung der leiblichen Mutter anerkannt werden. Dies gilt jedoch nicht für von der Partnerin der Mutter adoptierte Kinder, da bei diesen bereits ein Kindschaftsverhältnis hergestellt wurde.

Namensrechtlich werden Kinder gleichgeschlechtlicher Paare ebenso behandelt, wie die verschiedengeschlechtlicher Paare.

Das Gesetz vom 5.5.2014 über die Mitmutterschaft wurde durch das Gesetz vom 18.12.2014, publiziert im Gesetzblatt Nr. 359 vom 23.12.2014, in Bezug auf die im Juni 2014 in Kraft getretenen Neuregelungen zum Namensrecht von Kindern modifiziert; überdies wurden hiermit ins IPR-Gesetzbuch Vorschriften zur Mitmutterschaft aufgenommen und weitere Vorschriften geändert.

Link zum Gesetz vom 5.5.2014 (PDF) (Text beginnt auf S. 51703 unten)

Link zum Gesetz vom 18.12.2014 (PDF)