25. April 2014
Vietnam

Registrierungsfrist wird verlängert

Der vietnamesische Premierminister hat einem Vorschlag des Justizministers zugestimmt, die Frist im Staatsangehörigkeitsgesetz von 2008 i. V. m. der Verordnung Nr. 78 vom 22.9.2009, die vorsieht, dass Auslandsvietnamesen bis zum 1.7.2014 einen Registrierungsantrag zur Beibehaltung der vietnamesischen Staatsangehörigkeit stellen müssen, um diese nicht zu verlieren, um 5 Jahre (bis zum 1.7.2019) zu verlängern. Eine Vorlage zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll dem Parlament zugeleitet werden. Es ist von der Verabschiedung einer entsprechenden Regelung auszugehen. Bisher haben nur etwa 6000 von 4,5 Millionen Auslandsvietnamesen eine Registrierung beantragt.