25. Februar 2015
Thailand

Restriktive Regelung zu Leihmutterschaften verabschiedet

Das thailändische Interimsparlament, die Nationale Gesetzgebende Versammlung, hat im Februar ein Gesetz verabschiedet, das Leihmutterschaftsarrangements mit Beteiligung ausländischer Paare verbietet und unter Strafe stellt. Künftig werden Leihmutterschaften nur noch erlaubt sein, wenn die Leihmutter mindestens 25 Jahre alt ist und zumindest einer der Partner mit Kinderwunsch Thailänder ist. Das Paar muss überdies in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe leben und nachweisen, dass es auf anderem Wege kein Kind bekommen kann. Ist nur ein Ehepartner Thailänder, so muss die Ehe seit mindestens drei Jahren bestehen.

In Thailand besteht nach einem Militärputsch am 22.5.2014 derzeit nur die durch das Militär eingesetzte Gesetzgebende Versammlung; das gewählte Repräsentantenhaus wurde ebenso wie der Senat aufgelöst. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren mit der Verabschiedung durch die Gesetzgebende Versammlung nach der de facto bestehenden Verfassungsordnung abgeschlossen.