30. Oktober 2019
Irland

Restriktives Urteil zu Einbürgerungsvoraussetzungen

Der irische High Court (Richter Max Barrett) hat in einem Urteil vom 11.7.2019 (Roderick Jones v. Minister für Justice and Equality) entschieden, dass Section 15(1)(c) Irish Nationality and Citizenship Act 1956 so auszulegen ist, dass der Begriff „continuous residence“ abweichend von der bisherigen Praxis eine durchgehende Anwesenheit in Irland in dem Sinne erfordert, dass jeglicher Auslandsaufenthalt schädlich ist und eine auch nur eintägige Unterbrechung des Inlandsaufenthalts im Jahr vor der Antragstellung dazu führt, dass kein Anspruch auf Einbürgerung besteht. Eine solche Auslegung könne angesichts heutiger Lebensgewohnheiten zwar als „unfair“ angesehen werden, sie sei aber vom Wortlaut her zwingend und eine Änderung des Gesetzes sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Kommentatoren gingen davon aus, dass bei Aufrechterhaltung einer entsprechenden restriktiven Auslegung so gut wie niemand mehr die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen würde.

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