20. Oktober 2016
Estland

Rom III-VO

Am 12.8.2016 ist der Beschluss (EU) 2016/1366 der Kommission vom 10.8.2016 zur Bestätigung der Teilnahme Estlands an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in Kraft getreten. Am selben Tag ist auch die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (die Rom III-VO) für Estland in Kraft getreten. Das Inkrafttreten ist jedoch nicht identisch mit dem Geltungsbeginn; die Verordnung gilt in Estland erst ab dem 11.2.2018 (Art. 4 des Beschlusses).

Link zum Beschluss