25. September 2015
Mexiko

Rückwirkender Kindesunterhalt

Die Erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos, der Suprema Corte de Justicia de la Nación (SCJN), hat in einer Entscheidung vom 9.9.2015 einem Kind einen rückwirkenden Anspruch auf Unterhalt zugesprochen und Voraussetzungen für die Rückwirkung von Unterhaltsansprüchen festgelegt. Der Unterhaltsanspruch sei unverjährbar und nicht substituierbar.

Pressemitteilung des Gerichtshofs