29. November 2012
Frankreich
Rundschreiben zur Einbürgerung
Ein Rundschreiben des französischen Innenministeriums vom 16.10.2012 präzisiert die Bedingungen für die Einbürgerung. Dabei geht es u.a. um die Erfordernisse der beruflichen Integration und des regelgerechten Aufenthalts. Für Ersteres kann es genügen, wenn jemand einen befristeten Arbeitsvertrag hat; entscheidend ist eine Gesamtwürdigung. Einzelne Zeiträume mit irregulärem Aufenthaltsstatus dürfen nicht mehr per se zur Einbürgerungsverweigerung führen. Neben weiteren Inhalten wird außerdem die Art und Weise behandelt, in der Kenntnisse von Einbürgerungskandidaten über die französische Geschichte, Kultur und Gesellschaft zu evaluieren sind.