13. Dezember 2012
Israel

Scheidung gleichgeschlechtlicher Ehe

Das Familiengericht in Ramat Gan (in der Nähe von Tel Aviv) hat entschieden, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe zweier Israelis jüdischen Glaubens, die in Kanada geschlossen wurde, dort aber wegen Nichterfüllung des Wohnsitzerfordernisses mangels Gerichtszuständigkeit nicht geschieden werden konnte, vor dem Familiengericht geschieden werden kann. Vor dem Rabbinatsgericht war eine Scheidung nicht möglich, da nach jüdisch-religiöser Auffassung eine gleichgeschlechtliche Ehe keine Ehe darstellt. Es wird darüber spekuliert, ob der Fall insofern als Präzedenzfall dienen kann, als jüdische Ehen nun auch vor staatlichen Gerichten geschieden werden können. Dies ist jedoch fragwürdig, da es sich um eine spezifische Konstellation handelt, in der eine Scheidung vor dem Rabbinatsgericht nicht in Frage kam.

Gleichgeschlechtliche Ehen können in Israel nicht geschlossen werden, da es in Israel keine Zivilehe gibt und keine der infrage kommenden Religionsgemeinschaften sie für möglich erachtet. Regulär im Ausland geschlossene Ehen sind nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2006 jedoch im Register eintragungsfähig.