23. August 2013
Swasiland

Scheidung in Swasiland

Der König von Swasiland, Mswati III., hat öffentlich erklärt, dass nach dem Gewohnheitsrecht von Swasiland geschlossene Ehen nicht geschieden werden könnten. Eine solche Ehe könne nur durch den Tod beendet werden. Dies gelte auch dann, wenn keine Eheschließungsdokumente unterzeichnet worden seien und die Ehe lediglich nach traditionellen Riten geschlossen worden sei.

Diesen Aussagen widersprach der Sekretär der Organisation „Lawyers for Human Rights“, Sipho Gumede, und äußerte die Auffassung, auch im Gewohnheitsrecht von Swasiland gebe es ein der Scheidung äquivalentes, Kumbuyisela ekhaya genanntes Verfahren. Dieses komme zur Anwendung, wenn eine Frau Ehebruch begangen habe oder sich der Hexerei schuldig mache; sie werde in diesem Fall wieder in das Haus ihrer Eltern aufgenommen.

In Swasiland können Ehen entweder nach Gewohnheitsrecht oder nach römisch-holländischem Civil Law geschlossen werden. Nach Civil Law geschlossene Ehen können (nur) aufgrund von Ehebruch und mutwilligem Verlassen geschieden werden.