29. März 2017
Mexiko/Nuevo León

Scheidung ohne Notwendigkeit von Gründen eingeführt

Im mexikanischen Bundesstaat Nuevo León ist am 14.3.2017 eine (am 14.11.2016 verabschiedete) Änderung des Zivilgesetzbuchs (Código Civil) in Kraft getreten, die u.a. die Scheidung ohne Notwendigkeit von Gründen (divorcio incausado, hierzu enthält Art. 267 n.F. CC eine Legaldefinition) einführt. Scheidungsgründe gibt es nicht mehr, sondern neben der Scheidung ohne Gründe als zweite Scheidungsform nur noch die einverständliche Scheidung. Unter bestimmten Bedingungen kann – was sich aus dem Zusammenspiel der Neufassung des Zivilgesetzbuchs mit geänderten Bestimmungen des Zivilregistergesetzes ergibt – das Scheidungsverfahren bis auf ein Minimum von 15 Tagen verkürzt werden, wobei Scheidungsfolgesachen ausgeklammert und getrennt behandelt werden können. Eine Ehe kann jedoch erst geschieden werden, wenn sie ein Jahr bestanden hat.

Link zum Text des Zivilgesetzbuchs des Bundesstaats