30. Mai 2016
Peru

Scheidung trotz Unterhaltsrückstand

Der Oberste Gerichtshof Perus, die Corte Suprema, hat im Mai 2016 entschieden, dass eine Scheidung aufgrund zweijähriger Trennung nach Art. 333 Ziff. 12 des Zivilgesetzbuchs auch dann möglich ist, wenn sich der Kläger zum Zeitpunkt der Entscheidung mit Unterhaltszahlungen im Rückstand befindet, solange das bei Einreichung des Scheidungsantrags noch nicht der Fall war. Art. 345 A des Zivilgesetzbuchs, der für Scheidungen nach Trennung das Nichtvorliegen von Unterhaltsrückständen zur Bedingung macht, sei so auszulegen, dass es auf den Zeitpunkt der Antragseinreichung ankomme.