28. September 2021
Vereinigtes Königreich

Scheidungsanträge nur noch online möglich

Nachdem seit 2018 Online-Scheidungsanträge möglich waren, ist nunmehr m. W.z. 13.9.2021 die Online-Antragstellung für Anwälte verbindlich vorgeschrieben. Einzelne Ausnahmen bleiben bestehen, zudem gibt es eine Übergangsfrist bis zum 4.10.2021. Bis dahin werden analoge Anträge weiterhin bearbeitet. Der zuständige HM Courts & Tribunals Service hat in einem Zwischenfazit u. a. festgestellt, dass die Bearbeitungsdauer und Fehlerhaftigkeit von Anträgen seit der Einführung des digitalen Angebots signifikant zurückgegangen sei.

Link zu Beitrag in der Law Society Gazette