27. Mai 2015
Italien

Scheidungsfristen verkürzt

Mit Gesetz Nr. 55/2015 (veröffentlicht in Gazzetta Ufficiale Nr. 107 vom 11.5.2015) wurden die im Scheidungsverfahren (das nach der Terminologie des italienischen Rechts formal als Eheauflösungsverfahren bezeichnet wird) zu beachtenden Fristen deutlich verkürzt. Bei streitigen Scheidungen gilt nunmehr eine Frist von 12 Monaten ab dem Erscheinen der Ehegatten vor dem Gerichtspräsidenten (vorher 36); eine Scheidung aufgrund beiderseitigen Einvernehmens ist nach 6 Monaten möglich.

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