17. Dezember 2018
Mexiko/Jalisco

Scheidungsgründe abgeschafft

Am 30.10.2018 hat das Plenum des Kongresses des mexikanischen Bundesstaats Jalisco eine Reform des Scheidungsrechts verabschiedet. Die bisher in Art. 404 des Zivilgesetzbuchs von Jalisco normierten 19 Scheidungsgründe werden abgeschafft. Eine Scheidung kann künftig aufgrund gegenseitigen Einverständnisses oder aufgrund des einseitigen Antrags eines Partners, in dem kein normierter Scheidungsgrund mehr anzugeben ist, erfolgen.

Die Änderung folgt der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación) seit 2015, nach der es gegen die Bundesverfassung verstößt, die Gewährung einer Scheidung von gesetzlich normierten Scheidungsgründen abhängig zu machen. Demzufolge bestehen in derzeit 22 mexikanischen Bundesstaaten keine Regelungen zu Scheidungsgründen mehr.