27. Juli 2015
Venezuela

Scheidungsgründe nicht abschließend

Die Verfassungskammer des venezolanischen Tribunal Supremo hat am 2.6. 2015 entschieden, dass die in Art. 185 CC genannten Scheidungsgründe verfassungskonform so ausgelegt werden müssen, dass sie nicht abschließend sind und eine Scheidung auch aus anderen Gründen, insbesondere bei beiderseitigem Einverständnis der Ehegatten, in Betracht kommt. Die Kammer ordnete eine entsprechende (deklaratorische) Gesetzesänderung an; die Bindungswirkung der entsprechenden Auslegung begann jedoch sofort.

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