25. September 2015
Korea (Republik)

Scheidungsrechtsregelung verfassungskonform

Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat am 15.9.2015 mit einer mit 7 gegen 6 Stimmen getroffenen Entscheidung die Verfassungskonformität der Regelung des Koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestätigt, nach der der Ehegatte, der hauptverantwortlich für das Scheitern einer Ehe ist, nicht die Scheidung beantragen kann. Dies schließt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung nicht aus. Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann, der seine Frau vor 15 Jahren verlassen hatte, um mit einer anderen Frau zusammenzuleben, die Scheidung eingereicht.