26. August 2015
Iran

Scheidungsvoraussetzungen verschärft

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Tasnim tritt im Iran im Rahmen einer weitergehenden Familienrechtsreform eine Regelung in Kraft, nach der die Konsultation eines staatlich eingesetzten Eheberaters zur Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung gemacht wird. Gegebenenfalls kann dieser weitere Sitzungen anordnen und überdies im Scheidungsverfahren zum Zustand der Ehe Stellung nehmen. Hiermit solle die Zahl der Scheidungen reduziert werden.