26. Januar 2022
Sri Lanka

Sicherheitsüberprüfung bei Eheschließung mit Ausländern

Nach Rundschreiben Nr. 18/2021 des Registrar General, das auf den 18.10.2021 datiert ist, aber erst Ende Dezember 2021 veröffentlicht wurde und am 1.1.2022 in Kraft getreten ist, ist bei Eheschließungen von Staatsbürgern von Sri Lanka mit Ausländern nun ein den ausländischen Partner betreffender Sicherheitsüberprüfungsbericht (Security Clearance Report) erforderlich. Hierfür ist ein Führungszeugnis in Bezug auf Straffreiheit in den letzten sechs Monaten beizubringen. Erforderlich ist außerdem eine Erklärung über den Gesundheitszustand.

Link zu Pressebericht mit Abbildung des Rundschreibens