25. April 2014
USA/Wisconsin

Sorge nur mit richterlicher Zustimmung übertragbar

Der Gouverneur von Wisconsin, Scott Walker, hat ein Änderungsgesetz zum Adoptionsrecht (Act 314) unterzeichnet. Dieses verbietet es u.a., die Sorge für nicht mehr erwünschte Adoptivkinder ohne richterliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.

Link zum Gesetzestext