26. Januar 2022
Spanien

"Sorgerecht" für Haustiere

Das Gesetz 17/2021 vom 15.12.2021 zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes betreffend den rechtlichen Status von Tieren ändert im Zivilgesetzbuch u. a. die Vorschriften zur Eheauflösung, Ehetrennung und Scheidung. Demnach ist bei einer solchen nun eine Art Sorgerecht für Haustiere festzulegen, das einem ehemaligen Ehegatten allein oder beiden gemeinsam – im Sinne eines geteilten Sorgerechts – zukommen kann. Der nicht sorgeberechtigte Ehegatte kann ein Umgangsrecht erhalten. Auch über die Kostentragung für Haustiere können Regelungen getroffen werden.

Link zum Gesetzestext