15. Dezember 2016
Spanien/Valencia

Sorgerechtsgesetz verfassungswidrig

Der spanische Verfassungsgerichtshof (Tribunal Constitucional) hat mit Urteil vom 16.11.2016 entschieden, dass das Gesetz Nr. 5 der autonomen Region Valencia (Comunitat Valenciana) vom 1. April 2011 über die Familienbeziehungen von Jungen und Mädchen, deren Eltern nicht zusammenleben (auch als Gesetz über das geteilte Sorgerecht bezeichnet), wegen Kompetenzüberschreitung verfassungswidrig und nichtig ist. In dem Verfahren (recurso de inconstitucionalidad 3859/2011) ging es um die Frage, ob das Gesetz die Bewahrung und Weiterentwicklung bestehender lokaler rechtlicher Regelungen zum Inhalt hatte – woraus der Comunitat eine Gesetzgebungskompetenz erwachsen wäre – oder nicht.

Mit Verfügung vom 4.7.2011 hatte der Verfassungsgerichtshof die Anwendung des Gesetzes aufgrund der nun für begründet erachteten rechtlichen Bedenken ausgesetzt, diese Verfügung aber am 22.11.2011 wieder aufgehoben, sodass das Gesetz seit November 2011 bis zur Nichtigerklärung in Kraft war. Während der Gültigkeitsdauer getroffene Entscheidungen oder Vereinbarungen bleiben auch nach der Aufhebung wirksam. Vgl. zur Thematik auch Daum, Abschnitt zu Valencia im Bergmann-Länderbericht Spanien, 220. Lieferung (diese erscheint im Februar 2017).

Link zum für verfassungswidrig erklärten Gesetz

Aus vergleichbaren Gründen war im April bereits das Güterrechtsgesetz der Comunitat Valenciana für verfassungswidrig erklärt worden.