17. Dezember 2019
Mexiko

Sorgerechtsvorschrift verfassungswidrig

Die erste Kammer des Obersten Gerichtshofs Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación) hat im November 2019 Art. 282 B II Abs. 3 des Zivilgesetzbuchs der Ciudad de México für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift sah vor, dass in Scheidungsverfahren das provisorische Sorgerecht für Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich – bei wenigen normierten Ausnahmen – der Mutter zu übertragen sei. Hierin sah das Gericht eine Verletzung des Vorrangs des Kindeswohls. Außerdem seien durch die Regelung stereotype Geschlechterrollen gestärkt worden.