06. Juli 2012
Spanien

Sprachkenntnisse und Einbürgerung

Die Audiencia Nacional, Sala de lo Contencioso, hat im Februar 2012 entschieden (Sentencia 58/2010 vom 1.2.2012), dass die Unkenntnis aller in Spanien verbreiteten Sprachen (Spanisch oder eine der Regionalsprachen) und das Fehlen von Bemühungen zum Spracherwerb in Verbindung mit Unkenntnis der Institutionen des spanischen Staates ein hinreichender Grund ist, um den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit zu verweigern. In einem solchen Fall liege eine mangelnde Eingliederung in die spanische Gesellschaft vor (vgl. Art. 22 Abs.4 des Zivilgesetzbuchs).