Das Staatsbürgerschaftsrechtsänderungsgesetz 2018, das am 22.10.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, und am 1.9.2020 in Kraft tritt, bringt Erleichterungen beim Zugang zur österreichischen Staatsangehörigkeit für Verfolgte des NS-Regimes und ihre Nachkommen.