Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist für Armenien am 1.2.2013 und für die Republik Moldau (nach Maßgabe von Erklärungen) ebenfalls am 1.2.2013 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2013