Das am 12.4.2019 verkündete Gesetz Nr. 1168 zur Verfahrensabkürzung zwecks Garantie der Wiederherstellung des Menschenrechts der Mädchen, Jungen und Jugendlichen auf eine Familie ändert das Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) in Bezug auf das Adoptionsverfahren.